"Einschreiben? Abschreiben": Diese und andere Wirrungen bei eBay und Amazon und der Deutschen Pest)

Oh Mann... lange war es ruhig um die manchmal doch fragwürdigen Käuferpraktiken bei diversen Online-Auktionshäusern. Und kurz vor Ende des Jahres kommen sie wieder aus ihren Löchern gekrochen... Gruselig.

Vorab die Erklärung des Titels: Ich habe aus Kostengründen das erste Mal zwei Sendungen, die vom Wert so genau zwischen Brief und Paket lagen, als Einschreiben verschickt. Trackbar und versichert, ist doch großartig. Oder? Nein, ist es nicht. Das erste Paket (eine 200GB microSD-Karte) wurde vom Käufer angemahnt, mit ausführlicher Beschreibung:

Ware nicht da!

Nun schlug mein ordnungsliebendes Herz in frohem Rhythmus: Verfolgungsnummer raus, "Zugestellt am 12.11.", das dem Käufer mitgeteilt, Haken dran. Einige Tage später wurde dieser dann konkreter. Nicht:

Ware nicht da!

Erneut mitgeteilt, Nachforschung bei der Post aufgemacht und die Fallnummer dem Käufer mitgeteilt. zu Abwechslung gab es dann statt wortkarger Antwort einfach einen A-Z Garantieantrag mit dem Kommentar 

Ich habe die SD Karte leider nicht erhalten auch der Nachweis ohne Namen das er abgeliefert wurde ließ ihn mich nicht finden

Cool aber die professionelle Zustellbestätigung der Kollegen von der Deutschen Post, die ähnlichen Wert wie die mündliche Aussage hat:

Ich bin gespannt.... Amazon prüft noch. Em Ende heißt das vermutlich "abgeschreiben". Ärgerlich vor allem deshalb, weil die zweite Sendung (Dreierset blu-Rays) ebenso "verschollen" ist. Die habe ich dann gleich auf meine Kosten gutgeschrieben, denn was auch immer die Ursache sein mag, ob Betrug des Kunden oder tatsächlicher Verlust: Durchsetzen werde ich davon nichts können. Also: lieber EUR 1,20 mehr investieren und ein Paket buchen. :(

Nun aber zu den "lustigen" Erlebnissen:

 

Kommunikation ist alles und Worte nichts

Ich hatte ja oben schon kurz meinen sprachlich eher unidirektionalen Käufer zitiert, der mit Dreiwortsätzen, quasi den Keinohrhasen der Kommunikation, einen Sachverhalt darstellen wollte. Nun könnte man meinen, das sei ein Einzelfall gewesen, aber mitnichten. Stellvertretend für viele andere hier die Kommunikation mit dem Käufer meines iPad Pro (ersetzt durch das Neue):

Siehe da, nach 12 Tagen und drei Ballwechseln war es dann doch möglich "Ich brauche eine Rechnung auf meinen Namen." zu schreiben. Prima, kann ich, mach ich auch. Gerne beim nächsten Mal auch schneller, wenn ich meine Kristallkugel beiseite lassen kann und direkt weiß, worum es geht... :)

 

Aber geht doch?!

Ich bin ja bisher fast nie auf die Nase gefallen, wenn ich Dinge gebraucht bei eBay oder amazon gekauft habe. Wenn da "TOP" steht und der Käufer ein entsprechendes Bewertungsprofil hat, dann passt das meistens. Meistens... denn gerade wurde ich einen Besseren belehrt.

Gekauft Bang & Olufsen Beoplay E8 "True Wireless InEars", von einem Verkäufer mit 100% positiven Bewertungen im mittleren 600er-Bereich. Da kann nichts schief gehen, oder? Kann doch! Angekommen ist - Achtung, nichts zu Essen in der Nähe liegen haben, zart besaitete Seelen sollten wegschauen - das hier:

Kann man machen, muss man aber nicht. Gut, also die Rücksendung angefordert (wegen Abweichung von der Beschreibung, denn als "TOP" lasse ich das nicht durchgehen). Reaktion des Verkäufers:

Okay. Stinken und Versifftsein sind nicht wichtig, weil sie gehen ja. "TOP" im Sinne von "Tropfen Ohrschmalz Passt"? :-/

Dieser Beitrag wurde geschrieben von am Montag, 3. Dezember 2018 um 12:00 und eingeordnet unter Blog , Kommunikation .

Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.