Wieder gutes Wetter: Der Fall Kachelmann
Rechtsstaatlichkeit hat ohne Frage immer Grenzen. Die Exekutive kann nur so gut sein, wie die Legislative und die Jurisdiktion, und gerade letztere symbolisiert sich ja mit der blinden Frau mit der Waage schon recht selbstkritisch als manchmal nicht ganz klar sehend.
Vor Recht und Gesetz müssen alle Menschen gleich sein und damit auch gleich behandelt werden, einen Prominentenbonus darf es nicht geben. Was allerdings im Fall Kachelmann passiert ist, hat damit nur auf den Kopf gestellt etwas zu tun: Hier muss man schon von einem Prominentenmalus reden, so, wie Medien und Justiz das Thema aufgegriffen, ausgebreitet und behandelt haben. Ich mag Kachelmann vom Typ her nicht, aber in blindem Wahn nicht genehme Gutachten zu ignorieren, Ermittlungsergebnisse privatester Natur in die Öffentlichkeit zu bringen und sich daran zu ergötzen, das ist dient nicht der Wahrheitsfindung, sondern der eigenen Profilierung und der Auflagensteigerung. Der Kick des Klicks, der Reiz des Blitzlichtgewitters, der Mensch dahinter ist egal.
Ob Kachelmann schuldig ist oder nicht (ich persönlich halte zweiteres für wahrscheinlicher): Von einer Unschuldsvermutung ist der Prozess weiter entfernt als China von den Menschenrechten, daran ändert auch das Karlsruher Urteil nichts. Und ein vermeintlicher Freispruch wird genauso untergehen wie damals bei Andreas Türck. Für einen Selbstdarsteller wie Kachelmann dürfte das daraus resultierende Fernsehverbot schlimmer wiegen als eine Verurteilung.
Als aktiver Teil dieser Mediengesellschaft schäme ich mich...
Dieser Beitrag wurde geschrieben von Andreas Erle am Donnerstag, 5. August 2010 um 10:00 und eingeordnet unter Blog .