Tipp: Einstellen der Elterneinstellungen/Jugendschutz für Windows Live-Konten
Geschrieben von Andreas Erle (04.04.2012 00:00 CET)
Der ein oder andere Elternteil gibt sinem Nachwuchs nach: Auch Jugendliche können ein Windows Phone verwenden, zumal die Funktionen rund um die sozialen Netzwerke besonders auch für diese Zielgruppe interessant sind und das Nutzungsverhalten unterstützen. Und die Preise für die günstigeren Windows Phones (ältere Modelle, das Nokia Lumia 610 und 710) machen diese Geräte deutlich sinnvoller als beispielsweise das iPhone, bei dem man auf dem Schulhof bangen muss, dass es nicht geklaut wird.
Nichts desto Trotz müssen auch für diese Geräte und Nutzer Windows Live-Konten angelegt werden, um alle Services nutzen zu können, und da kommt bei dem einen oder anderen Anwender die Angst hoch, dass damit Mißbrauch (wie Zugriff auf jugendgefährdende Inhalte, zu starke Vernetzung) etc. möglich wären. Schwer zu beherrschen auf den ersten Blick, aber Microsoft und Windows Live tragen dem Rechnung, indem ein Windows Live-Account auch einem elternaccount unterstellt werden kann und in seinen Funktionen gesteuert werden kann.
Nach dem Anlegen des Kontos (zu dem die Eingabe des Geburtsdatums gehört) hier erkennt Windows Live die Altersklasse (Kind (12 oder jünger) oder Teenager (13 bis 17 Jahre) und fordert die Verknüpfung mit einem Elternkonto ein.
Nach der Anmeldung mit diesem Elternaccount muss dann bestätigt werden, dass das Einverständnis für den Windows Live Account des Kindes erklärt wird. Durch die Eingabe einer gültigen Kreditkarte (die einmal mehr dem Nachweis des "Erwachsenseins" dient, kann der Account dann bestätigt werden.
Nun ist das Anlegen des Accounts selber aber noch nicht alles, denn zum Herunterladen von Inhalten muss ebenfalls eine Berechtigung erteilt werden. Dies wird auf der Zune-Seite gemacht: Hier muss die Anmeldung mit dem Konto des Kindes erfolgen, das Konto einmal mehr durch Anmeldung des Erwachsenen bestätigt werden, dann können die Inhalte relativ genau spezifiziert werden, die durch das Kind heruntergeladen werden können.